Unsere Satzung

 

Name und Sitz:
Der Verein führt den Namen "Dorfverein Warlow", hat seinen Sitz in 19288 Warlow und soll beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Er führt dann den Zusatz e.V.

 

 

Zweck und Ziel:
Der Verein fördert die Pflege der Kultur, den Sport, den Brandschutz und die Kinder- und Jugendarbeit. Er unterstützt sie materiell und immateriell. Er fördert und unterstützt die Kameradschaft und den Zusammenhalt aller Vereinsmitglieder.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Veranstaltungen die der Pflege der Kultur und der Gemeinschaft dienen. Weiterhin soll der Sport durch mehrere Sportsparten gefördert werden. Der Brandschutz wird insbesondere durch die materielle und immaterielle Unterstützung der FFw Warlow, Förderung der Kameradschaft, der Jugendarbeit und des Feuerwehrsportes gefördert. Zur Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit kann der Verein ebenso Veranstaltungen durchführen. Dazu zahlen insbesondere Bildungsarbeiten der der Kinder- und Jugendarbeit, Elternseminare sowie Ausflüge und Freizeitaktivitäten.


Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins,  es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

Mitgliedschaft:
Der Verein hat aktive und passive Mitglieder, es können natürliche Personen, juristische Personen und Körperschaften sein. Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung und endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss wird durch Vorstandsbeschluss verhängt, wenn sich ein Mitglied schwere Verstöße gegen die Vereinsregeln zuschulden kommen lässt. Über Beitritt und Austritt entscheidet der Vorstand.

 

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht und können Anträge stellen. Sie wählen den Vorstand, haben den in der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu bezahlen und den Verein in seinen Zielen zu unterstützen.

 

 

Vereinsorgane:
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird 1 mal jährlich mit Frist von 10 Tagen mittels Aushang am schwarzen Brett und auf der Homepage des Vereins im Internet unter Nennung der Tagesordnung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit eindrittel der Mitgliederstimmen gefordert werden. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Vereinsauflösung mit Zweidrittelmehrheit. Die Versammlungen werden protokolliert und das Protokoll wird von 2 Mitgliedern unterzeichnet. Die Mitgliederversammlung kann Geschäftsordnungen erlassen, die weitere Bereiche regeln.


Der Vorstand, bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Die beiden Vorsitzenden sind jeder für sich allein vertretungsbefugt.

 


Vereinsauflösung:
Die Vereinsauflösung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Die Vorsitzenden werden zum Liquidator bestimmt. Sie haben die Vereinsauflösung beim Amtsgericht und dem Finanzamt anzumelden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit, fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Warlow, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

Inkrafttreten:

Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

 

Unterschriften der Gründungsmitglieder:

  - im Original enthalten! -

 

 

 

 

 

Weitere Vereinsdokumente und Infos:

 

Satzung

 

Geschäftsordnung

 

Beitragsordnung

 

Bankverbindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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