FAQ | häufig gestellte Fragen

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Übersicht: FAQs | häufig gestellte Fragen

Wie kann ich den Dorfverein Warlow e.V. unterstützen?

Sie können den Dorfverein Warlow e.V. wie folgt unterstützen:

  1. als ordentliches Mitglied - jährlicher Mitgliedsbeitrag [weitere Infos]
  2. als förderndes Mitglied - jährlicher Mitgliedsbeitrag [weitere Infos]
  3. über eine einmalige Geldzuwendung als Spende - gegen Spendenquittung
  4. über eine regelmäßige Geldzuwendung als Spende - gegen Spendenquittung
  5. über eine Sachspende - gegen Spendenquittung
  6. durch Ihre Unterstützung bei der Durchführung, Vor- und Nachbereitung unserer Aktivitäten und Veranstaltungen

Warum hat der Dorfverein Warlow e.V. nur zwei Mitglieder im Vorstand?

  • Der noch junge Dorfverein Warlow e.V. hat sich (erst) 2013 gegründet. Die Gründung erfolgte durch 8 Gründungsmitglieder.
  • Diese Gründungsmitglieder haben aus Ihrer Mitte den Vorstand vorgeschlagen und gewählt.
  • Bei nur 8 Mitgliedern (den Gründungsmitgliedern) wurde ebenfalls beschlossen, den Vorstand mit (nur) zwei Personen zu bestellen (siehe Satzung).
  • Mittlerweile haben wir mehr als 40 ordentliche Mitglieder, auch die Spartenarbeit hat begonnen. Somit ist vielleicht auch der Zeitpunkt gekommen den Vorstand mit mehr als den bestehenden zwei Mitglieder zu besetzen.

Wie erfolgt die Wahl der/neuer Vorstandsmitglieder des Dorfverein Warlow e.V.?

  • Die Wahl neuer Vorstandsmitglieder erfolgt entsprechend der Satzung bzw. die Geschäftsordnung
  • Vorschläge für Vorstandsmitglieder können beim Vorstand durch alle Mitglieder eingebracht werden.
  • Der Vorstand wird dann entsprechend Satzung bzw. Geschäftsordnung eine Mitgliederversammlung einberufen.

Welche Aufgaben haben der Vorsitzende des Dorfverein Warlow e.V. und der/die Stellvertreter?

  • Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung bzw. der Geschäftsordnung festgelegt.
  • Die Geschäftsordnung sowie Änderungen wurden durch die Mitglieder durch Beschluss in der Mitgliederversammlung bestätigt.

Wie erfolgen die Entscheidungen des Vorstandes vom Dorfverein Warlow e.V.?

  • Das Vorgehen für Enzscheidungen des Vorstandes sind in der Geschäftsordnung festgelegt.
  • Die Geschäftsordnung sowie Änderungen wurden durch die Mitglieder durch Beschluss in der Mitgliederversammlung bestätigt.

Welche Rechte habe ich als Mitglied des Dorfverein Warlow e.V.?

Welche Pflichten habe ich als Mitglied des Dorfverein Warlow e.V.?

Wie wird die Finanzierung von Veranstaltungen des Dorfverein Warlow e.V. sichergestellt?

  • durch Mitgliedsbeiträge der (ordentlichen und fördernden) Mitglieder
  • durch Spenden oder Sponsoren
  • durch Eintrittsgelder (bei öffentlichen Veranstaltungen wie das Dorffest)
  • ggf. durch Erhebung von Teilnahmeentgelten bei internen Veranstaltungen

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