Beitragsordnung

Präambel

Diese Beitragsordnung legt die Mitgliederbeiträge im Dorfverein Warlow e.V. fest.

 

Mitgliedsbeiträge

§1 -  Mitgliedsbeiträge
(1) Es werden folgende Mitgliedsbeiträge festgelegt:

         Mitgliedsbeitrag

- ordentliche Mitglieder       24,00 Euro/Jahr
- fördernde Mitglieder         40,00 Euro/Jahr
- Ehrenmitglieder                   0,00 Euro/Jahr

 

(2) Bei unterjährigem Eintritt in den Verein erfolgt die Berechnung des Jahresmitgliedsbeitrages anteilig, beginnend ab dem Eintrittsmonat.
(3) Jugendliche, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, werden als ordentliche Mitglieder geführt und haben keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(4) Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, entrichten den vollen Beitrag.
(5) Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

 

 

§2 -  Gültigkeit der Mitgliedbeiträge
(1) Die in §1 genannten Mitgliedsbeiträge gelten zunächst für die Kalenderjahre 2013 und 2014.
(2) Änderungen werden von der Jahresmitgliederversammlung vorgeschlagen, festgelegt und beschlossen.

 

Inkrafttreten

Diese Beitragsprdnung tritt mit Wirkung und Beschluss vom 23.09.2013 in Kraft. Sie wird erstmalig durch den Vorstand und die anwesenden Gründungsmitglieder beschlossen. Weitere erforderliche Änderungen können entsprechend §2 durchgeführt werden.

 

Unterschriften Vorstand und der Gründungsmitglieder:

  - im Original enthalten! -

 

 

 

 

 

Weitere Vereinsdokumente und Infos:

 

Satzung

 

Geschäftsordnung

 

Beitragsordnung

 

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