Teilnahmebedingungen Wettbewerb "Bestes Märchenkostüm" –
Dorffest Warlow 2018
(1) Veranstalter
Der Dorfverein Warlow e.V. (im Folgenden DVW genannt), Lindenallee 36a, 19288 Warlow, ist alleiniger Veranstalter des Wettbewerbs.
(2) Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist gegeben, wenn der Gast der Abendveranstaltung am 26.05.2018 ab 21 Uhr mit einem deutlich erkennbaren Märchenkostüm teilnimmt. Dabei ist das Marchenköstüm bis zur Preisverleihung zu tragen.
(3) Bewertung
Die Bewertung erfolgt am 26.05.2018 auf der Abendveranstaltung ab 21 Uhr bis zur Preisverleihung durch eine unanhängige Bewertungskommission. Anschließend werden die Bewertungsergebnisse zusammengerechnet und so die Platzierungen ermittelt.
(4) Preisverleihung / Prämierung
Die Preisverleihung / Prämierung findet am 26.05.2018 gegen 24 Uhr auf Abendveranstaltung in 19288 Warlow (Festzelt am Sportplatz) statt.
Sollte ein Gewinner an dem Termin / Zeitpunktnicht der Preisverleihung nicht mehr anwesend sein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und der Preis wird an den Nächstplatzierten vergeben, solange bis der Preis verlost ist.
(5) Teilnahmeberechtigung
Der DVW ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation, fehlende Geschäftsfähigkeit etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(6) Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
DVW behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich DVW das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der DVW berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
(7) Haftungsbeschränkungen
Der DVW haftet nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Gewinnspiels/der Verlosung (sog. Kardinalspflichten) verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Gewinnspiels/der Verlosung notwendig ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung des DVW für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.
(8) Datenschutz
Sollten personenbezogene Daten des Teilnehmers erfasst werden, geschieht dies ausschließlich zum Zwecke der Übergabe des/der Gewinne. Ein Widerruf der Teilnahme ist nicht möglich!
(9) Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(10) Verlost werden die folgenden Preise:
Warlow, letzter Stand vom 24.05.2018
Dorfverein Warlow e.V.
-vertreten durch den Vorstand-